1. Was seit 2025 sofort gilt
Für viele kleine Betriebe ist die wichtigste Änderung nicht das Schreiben, sondern das Empfangen. Laut BMF reicht dafür grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach aus. Praktisch brauchst du trotzdem einen Ablauf, damit solche Rechnungen nicht zwischen normalen Nachrichten untergehen.
Wenn du Leistungen an Endverbraucher abrechnest, greift die neue Pflicht nicht automatisch. Die E-Rechnung betrifft vor allem Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.
- B2B im Inland: E-Rechnung grundsätzlich der neue Regelfall.
- B2C: keine generelle Pflicht aus dieser Regelung.
- Empfang: organisatorisch klein, praktisch trotzdem wichtig.