1. Der Stufenplan: Was ab wann gilt
Die E-Rechnungspflicht wurde gestaffelt eingeführt, um kleine Betriebe nicht zu überfordern. Wer wann was tun muss, hängt vom Jahresumsatz ab.
Seit 1. Januar 2025 müssen fast alle E-Rechnungen empfangen können. Beim Versenden gibt es noch Luft. Die wichtigsten Stichtage im Überblick:
| Zeitraum | Was gilt | Für wen |
|---|---|---|
| Seit 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können ist Pflicht | Alle inländischen Unternehmen (B2B) |
| Bis 31.12.2026 | Papier- und PDF-Rechnungen bleiben beim Versenden erlaubt | Alle Aussteller |
| Bis 31.12.2027 | Verlängerte Frist für das Ausstellen | Aussteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € |
| Ab 01.01.2028 | E-Rechnung ist der Standard | Alle inländischen Unternehmen (B2B) |